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Jüngst machte Bundesrichter Martin Schubarth von sich reden.
weil er einen NZZ Journalisten bespuckt hatte.
Schubarths Spuckattacke wurde von den Medien
rasch verbreitet - natürlich nicht im positivsten Sinn.
Der Vorfall war
soundbitefähig, weil es
ein Bundesrichter war, der gespuckt hatte.
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Das Kommunizieren ohne Worte ist bei Kommunikationsprozessen
nichts Neues. Das Signalisieren von Unmut
passiert nonverbal zum Beispiel mit vorwurfsvollen Blicken.
Dass man dies auch mit "Spucke" kundtun kann, zeigen Kinder im
Kindergarten. Bei Erwachsenen ist diese Kommunikationsform gewiss eine Ausnahme.
Zwar ist in der Schweiz der Ausspruch
"Er hät Speuz!" ("Er hat Spucke")
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bekannt, womit man meint: "Der hat etwas drauf", ist kraftvoll
und vital. Eine solche Metapher
bildhaft zu demonstrieren, ist aber in der
Kommunikationskultur Erwachsener heute eher selten. Statt zu Spucken
gäbe es andere Formen, den Unmut zu zeigen: Schubart hätte zum Beispiel
weglaufen und das Gespräch verweigern können.
Dass ein ausgewachsener Bundesrichter spuckt, ist einmalig.
Schubarth wird seit diesem Vorfall schon
"Juge au crachat"" | = |
"Der Spuckrichter" |
genannt. Die Geschichte war in der Schweizer Presselandschaft
tagelang ein Thema. Wie verhielt sich der Spucker nach dem Medienwirbel?
Zuerst schwieg er. Dann griff sein Anwalt zu einer Schutzbehaupung:
Der Richter habe gar nicht gespuckt. Er habe nur gehustet.
Am 20. Februar gab dann der spuckfreudige Bundesrichter doch noch ein
Interview im Le Matin.
Er bereue sein Verhalten, sagte er und fügte bei, er sei damals
krank gewesen. Der Vorfall habe mit seiner Krankheit zu tun,
ergänzte der Bundesrichter.
Nach dieser Begründung bleibt einem die Spucke weg.
Darf jemand der krank ist, missliebige Personen bespucken? Kam doch gerade
zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege das Spucken
ausser Mode. Es wäre besser gewesen, dem Bundesrichter wäre
bei der Begegnung mit dem Journalisten die Spucke weggeblieben.
Übrigens: Der missliebige Bundesrichter kann nicht entlassen werden.
Obschon er nicht mehr richten darf, bezieht Schubarth weiterhin sein stattliches
Gehalt bis zur nächsten Wiederwahl. Einziger Ausweg aus der verfahrenen
Situation: Bundesrichter Schubarth könnte freiwillig zurücktreten, so wie es
ihm nahe gelegt wurde. Doch der Spucker will vorläufig im Amt bleiben.
Ähnlich wie beim Fall Aliesch
fehlen die rechtlichen Mittel, den Bundesrichter vorzeitig entlassen zu
können. Vielleicht hat der Richter von Aliesch
gelernt. Beim Bündner Regierungsrat lohnte sich jedenfalls das Aussitzen
nach der langen Skandalgeschichte.
Schubarth sagte im "Le Matin" Interview auf die Frage ob er an seinen
Rücktritt denke:
"Jeder von uns wird einmal zurücktreten."
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Eine Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 19. Februar:
Lausanne, 19. Februar 2003, Medien-Mitteilung des Bundesgerichts
Der von Herrn Bundesrichter Martin Schubarth am 11. Februar 2003 in der
Eingangshalle des Bundesgerichts verursachte "Spuck-Vorfall", über
welchen in der Presse ausführlich berichtet worden ist, wird vom
Bundesgericht in aller Form missbilligt. Gestützt auf dieses Vorkommnis
hat das Gesamtgericht heute in Anwesenheit von Herrn Bundesrichter
Martin Schubarth nach eingehender und offener Diskussion ohne
Gegenstimme bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
"Herr Bundesrichter Martin Schubarth wird gestützt auf die dem
Bundesgericht zustehende Organisationskompetenz mit sofortiger Wirkung als
Mitglied des Bundesgerichts in der Rechtsprechung nicht mehr eingesetzt.
Das Gesamtgericht ist der Auffassung, dass Herr Bundesrichter Martin
Schubarth den Rücktritt erklären sollte."
Weitergehende Auskünfte werden zum jetzigen Zeitpunkt vom Bundesgericht
nicht erteilt.
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