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"Memory" Massenabmahnung

Wir protokollieren hier die Massenabmahnung von Ravensburger AG vertreten vom Rechtsanwaltbüro Wuesthoff und Wuesthoff (später vertreten von Froriep-Renggli).
Es geht in dieser Auseinandersetzung um die Frage, ob der englische Begriff "Memory" (=Gedächtnis) für online Gedächtnisspiele verwendet werden darf. Solche Online Solitärspiele sind oft in Javascript, Java oder Flash programmiert.
Die Firma Ravensburger hat in ihrem Spielsortiment ein Mehr-Personenspiel, das heute "Classic Memory" genannt wird. In diesem klassischen, etwa 40 Jahre alten Wettkampfspiel oder Gesellschaftsspiel, versuchen zwei oder mehrere Personen, möglichst viele Paare von gleichbebilderten Kartonkarten zu sammeln. Wer am Schluss mehr Kartenpaare gesammelt hat, gewinnt.
Mehrere Webseiten, die das Wort "Memory" im Zusammenhang mit online Solitärspielen im deutschsprachigen Raum verwendet haben, wurden von der Firma im Jahre 2003 eine Klage angedroht.
Die unten aufgelisteten Dokumente protokollieren eine solche Serienklage gegen die Webseite knill.com. Ob die Klagenden in einem Verfahren recht bekommen werden, ist eine interessante Frage, denn:
  • Die Abmahnung hat Seriencharakter.
  • Einschaltung eines zusätzlichen Patentanwalts der Kläger gilt als "unzulässig".
  • "Memory" ist ein englisches Wort. Gängiges Vokabular kann nicht geschützt werden. (Vergleichen Sie dazu eine kürzliche Gerichtsentscheidung im ähnlichen Fall von Explorer.)
  • Auch neuere Namen haben das Recht "Markenrecht" verloren, wenn sie generisch geworden sind: z.B. Aspirin, Kerosen, Lineoleum, Thermos.
  • Online Solitär "Memory Spiele" können kaum mit dem Ravensburger "Classic Memory", einem Gesellschaftsspiel für mindestens 2 Spieler verwechselt werden. Der Reiz des Ravensburger "Classic Memory Spiels" liegt im Wettkampf.


Die letzten Einschüchterungsversuche kamen vom Anwaltsbüro Froriep-Renggli. Während in den Briefen von Wuesthoff und Wuesthoff noch Argumentierversuche zu finden waren, beinhalten die letzten Sendungen vom Jahre 2004 nur noch Drohungen des neu angeheuerten, wohl etwas billigeren Anwaltbüros.
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