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Artikel zur Memory Massenabmahnung

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Ravensburger mahnt wieder wegen 'Memory' ab

iBusiness: vom 21. März 2003

Ravensburger mahnt wieder Sitebetreiber ab, die Spiele unter
dem geschützten Begriff 'Memory' auf ihren Sites implementiert
haben. Der dreisten Vorgehensweise der beauftragten Anwälte,
gleich Gebühren für zwei Anwälte in Rechnung zu stellen,
können Abgemahnte aber nun entgegentreten, da die Abmahnung
offensichtlich Seriencharakter hat.

Der oberschwäbische Spieleentwickler hat wieder Abmahnungen
an Sitebetreiber verschickt, auf deren Webseiten sich ein virtuelles
Memory-Spiel findet. Auch der Hightext-Verlag hatte vor rund drei Jahren
eine Abmahnung der Ravensburger AG erhalten, weil er den Ausdruck
'Memory' auf ein virtuelles Kartenlegespiel im Web verwendet hatte

Den Namen des Spiels, das so bekannt wie Fußball oder Schach ist,
hatte sich Ravensburger schützen lassen. Besonders ärgerlich:
Die daraufhin folgenden Abmahnungen sind mit saftigen Kosten für
gleich zwei Anwälte verbunden, den ausstellenden Rechtsanwalt
und einen hinzugezogenen Patentanwalt. Im Falle des HighText Verlags
beliefen sich die Kosten damals auf 4227,60 plus Mehrwertsteuer bei einem
Streitwert von 200.000 Mark. Nun mahnt Ravensburger wieder über
eine Anwaltskanzlei ab. "Wir weigern uns nicht grundsätzlich, einen
Betrag zu zahlen, aber nicht in der angemahnten Höhe", stellt ein
Abgemahnter gegenüber iBusiness klar.

Das Vorgehen der Firma Ravensburger (insbesondere die Abrechnung des
zusätzlichen Patentanwaltes) war zwar schon im Fall HighText dreist,
aber leider rechtens, weil es seinerzeit leider nicht gelungen ist,
weitere Abgemahnte aufzutreiben. Das könnte sich allerdings nun
ändern. Denn auch Betreiber anderer kleiner Websites, zum Teil
private Homepages, haben Abmahnungen erhalten, in denen die Kosten
für zwei Rechtsanwälte (darunter ein Patentanwalt) berechnet
werden. Die Forderungen belaufen sich auf 1800 bis 2400 Euro.

Auch Rudolf Koch von der Forschungsstelle 'Abmahnwelle' hält die
Einschaltung eines zusätzlichen Patentanwalts in diesen Fällen
für "unzulässig". Selbst die generelle Einschaltung von
Rechtsanwälten ist - was die Gebührenforderung anbelangt -
seiner Einschätzung nach "so eher nicht in Ordnung" und verweist
auf ein Urteil des OLG Düsseldorf zu den Explorer-Abmahnungen
(AZ 20 U 194/00).

Mittlerweile haben sich noch weitere Firmen bei iBusiness gemeldet,
die Abmahnungen erhalten haben. Denen könnten noch unzählige
folgen. Denn eine kurze Online-Recherche hat ergeben, dass auf Tausenden
von Sites Memory-Spiele verwendet werden. Nach welchem Selektionsprinzip
die Anwälte abmahnen, ist allerdings nicht nach vollziehbar.

Abgemahnte Sitebetreiber können sich an Abmahnwelle.de wenden,
um gemeinsam mit anderen Abgemahnten einen Seriencharakter nachweisen
und so die Forderungen drücken zu können oder sich bei der
iBusiness-Redaktion melden.

Ravensburger betätigt sich als Internet-Abmahner

iBusiness: Datum: 4. July 2000

Die Ravensburger AG reiht sich in die Gruppe der
Internet-Abmahner ein: Wer ein "virtuelles Legenkartenspiel" auf seinen
Seiten hat, sollte dieses auf keinen Fall so wie das bekannte Spiel der
Firma Ravensburger nennen - auch nicht als Namensbestandteil. Besonders
dreist: Die beauftragten Anwälte rechnen gleich zwei Gebühren
ab. Rund 200 Website-Betreiber könnte die knapp 5000 Mark teure
Abmahnung ebenso treffen wie den Hightext Verlag.

Leider stützt die geltende Rechtsprechung das Vorgehen
der Anwälte: Weil es sich bei dem Streitfall um eine
Markenrechtsverletzung handelt, rechnet die Kanzlei jeweils eine 7,5/10
Gebühr nicht nur für einen Rechts- sondern auch gleich
noch einmal für einen Patentanwalt ab. Diese dürfen auch
dann gemeinsam Händchen(auf)halten, wenn sie in der gleichen
Sozietät beschäftigt sind. Der Streitwert: 200.000 Mark.
Die Kosten: 4227,60 plus Mehrwertsteuer.

Bei einer kurzen Recherche im Internet fand die Redaktion auf Anhieb
über 200 Sites, auf denen die Markenrechte der Ravensburger in
gleicher Weise verletzt werden könnten.  Von Multimedia-Agenturen,
die Fingerübungen Ihrer Programmierer zeigen, über Porno-Sites
bis hin zu EU-geförderten Projekten und karitativen Einrichtungen
macht sich im Web derzeit offenbar kaum jemand Gedanken über die
Verwendung des Ravensburger-Markennamens.

Eine Vorwarnung oder vielleicht ein Hinweis per Telefon oder E-Mail,
dass man ein Problem mit der Namensverwendung hat, hält man
bei Ravensburger nicht für erforderlich. Ebenfalls unklar ist,
wonach der Spiele- und Kindersoftware-Hersteller seine Abmahnkandidaten
aussucht, da man mit dem vom HighText Verlag gestarteten Branchenspiel
offenbar weit mehr Probleme hatte, als mit diversen Porno-Anbietern,
die den Markennamen unbehelligt für einschlägige Suchspiele
nach Bildchen von diversen Körperteilen einsetzen. Dabei gibt
gerade die zum Teil seit Jahren geduldete Verwendung des Markennamens
auf vielen Websites die trügerische Sicherheit, dass der Begriff
wohl frei von Markenrechten sei. Auch wir waren bei der Namensfindung
für unser iBusiness Branchenspiel nach einer kurzen Recherche im
Web davon ausgegangen, dass es sich um einen Gattungsbegriff für
diese Art von Spielen handelt, der bei der geplanten Art der Verwendung
unproblematisch sein sollte.

Wer also nicht unbedingt den SLK eines Ravensburger-Anwaltes
mitfinanzieren möchte, nennt sein Spiel besser nicht "Memory".


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