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Beleidigungen - Beispiele - Fallbeispiele


Was sagt das Strafgesetzbuch?

Das deutsche Strafgesetzbuch sagt im Paragraph 185 über Beleidigung: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Beleidigung in Talkshow

Das folgende Beipsiel stammt von Burkhard Renner einem Rechtsanwalt in Köln:
Ausgangslage: Der Gast einer Talkshow hatte gegen einen Fernsehsender geklagt. Der Kläger wollte erreichen, dass die ihn beleidigenden Szenen einer Talkshow nicht ausgestrahlt werden. Der Talkshowgast blieb jedoch auch in der zweiten Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erfolglos. Die Talkshow durfte ausgestrahlt werden.
Sachverhalt: Der Kläger trat in einer Fernseh-Talkshow auf. Während der Show wurde der Kläger von einer Teilnehmerin beleidigt. Sie sagte unter anderem zu ihm: "Du bist ein Tier, ein tierischer Kotzbrocken". Weiterhin äußerte der weibliche Talkshowgast sich abfällig über die Figur des Klägers: "Hast du dir schon mal deinen fetten Bierbauch angesehen". Der Kläger wiederum gab im Laufe der Show ebenfalls mehrere beleidigende Kommentare von sich.
Entscheidungsgründe: Das Gericht verneinte einen Unterlassungsanspruch gegen den Fernsehsender. Das Persönlichkeitsrecht des Klägers würde durch die Ausstrahlung nicht rechtswidrig verletzt. Wer austeilt, muss auch einstecken können, sagten die Richter sinngemäß. Zwar gebe es auch in Talkshows keinen Freibrief für Beleidigungen. Doch habe der Kläger durch seinen Auftritt ein verbales Niveau vorgegeben, an dem er selber zu messen sei. Rechtlich habe er durch sein eigenes beleidigendes Verhalten in eine Schlammschlacht eingewilligt. So sei es dann auch nicht mehr gegen das Recht, wenn er selbst beleidigt werde.
Analyse von Rechtsanwalt Burkhard Renner, medienweb.de: Die Beleidigung als "Kotzbrocken" verletzt als ehrverletzende Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers. Somit hätte er grundsätzlich einen Anspruch auf Unterlassung der Ausstrahlung der unappetitlichen Kommentare. Richtigerweise hat das Gericht aber darauf hingewiesen, dass diese Ehrverletzung auch rechtswidrig sein muss. Rechtswidrig ist ein Verhalten dann, wenn der Geschädigte es nicht hinnehmen muss. Im vorliegenden Fall muss der Kläger sich die Beleidigungen aber gefallen lassen, weil er durch seine eigenen Pöbeleien signalisiert hat, mit diesem verbalen "Niveau" einverstanden zu sein. Rechtlich nennt man dieses eine Einwilligung durch schlüssiges Verhalten.
Denn wenn jemand mit einer Verletzung seiner Rechtsgüter wie Eigentum, Ehre, Gesundheit etc. einverstanden ist und dieses ausdrücklich oder schlüssig erklärt, ist eine Handlung grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig. In anderen Worten: Jemandem, dem ich erlaube in mein Auto zu treten, kann ich wegen der Verletzung meines Eigentums nicht haftbar machen, da er es nicht rechtswidrig beschädigt hat.
Wichtig ist bei der vorliegenden Entscheidung jedoch, dass der Kläger nicht gegen jedwede Beleidigung ungeschützt ist. Das Gericht hat genau abgewogen, ob die dem Kläger an den Kopf geworfenen Ausdrücke nicht den Rahmen überschreiten, den er durch seine Frechheiten vorgegeben hat.
Fazit Wenn man in einer Talkshow sachlich argumentiert, muss man Beleidigungen grundsätzlich nicht hinnehmen. Man darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn man jedoch lospöbelt, muss man auch Gegenbeleidigungen hinnehmen.


Beispiele von Beleidigungen (verschiedene Quellen)

Man kann Beleidigungen online finden. z.B. auf www.schimpfen.de. So gibt es Schimpfgeneratoren, Beleidungenen für SMS Meldungen. Hier sind ein paar gefundene Muster. Dass es im Internet recht fragwürdige Angebote gibt, Leute zu beschimpfen, ist wohl eine Tatsache. Wir zeigen diese fragwürdige Seite nur deshalb, weil viele Leserinnen und Leser gar nicht wissen, was alles angeboten wird. Wir lehnen derartige Schimpfvorlagen ab.

  • Darf ich mein erstes Magengeschwür nach Ihnen benennen?
  • Sie sind so willkommen wie ein Anruf beim Bumsen.
  • In zehn Minuten kommt ein Bus. Du könntest Dich überfahren lassen.
  • Ein Tag ohne Sie ist wie ein Monat Urlaub.
  • Wenn Du das nächste Mal Deine Klamotten wegwirfst, lass sie an!
  • Schiess Dir in den Sack und stirb tanzend.
  • Wenn ich Sie beleidigt habe, sollte mich das aufrichtig freuen.
  • Warum gehen wir beide nicht irgendwohin, wo jeder von uns allein sein kann?
  • Ich weiss, Sie sind nicht so blöd wie Sie aussehen, das könnte niemand.
  • Reden Sie einfach weiter, irgendwann wird schon was sinnvolles dabei sein.
  • Ich hatte einen sehr schönnen Abend. Es war nicht dieser, aber ich möchte nicht klagen.
  • Ich habe gerade zwei Minuten Zeit. Sagen sie mir alles, was Sie wissen!
  • Sagen Sie mal, verprügelt Sie Ihre Frau eigentlich immer noch?
  • Ihre Mutter kann wieder bei uns putzen kommen, wir haben das Geld gefunden.
  • Ist Ihre Vorstrafe eigentlich jetzt getilgt oder verjährt, oder wie das heisst?
  • Gibt es jetzt ein Mittel gegen Ihre Anfälle?
  • Hat in Ihrer Familie schon mal jemand Selbstmord begangen? Nein? Wäre das nicht mal eine Überlegung wert?
  • Sie verschönern jeden Raum beim Verlassen.
  • Jeder muss irgendwie sein, aber warum gerade wie Sie? Ihr Parfüm (Aftershave) ist sicherer als die Pille.
  • Der Witz, den ich Ihnen jetzt erzählen werde, ist so gut, da fallen Ihnen glatt die Titten runter. Oh, ich sehe, Sie kennen ihn schon.
  • Haben Ihre Eltern Sie nie gebeten, von zu Hause wegzulaufen?
  • Ich denke, Sie sind ein harmloser Trottel, aber ich will ganz offen sein, nicht jeder denkt so positiv über Sie.
  • Jedes Mal, wenn ich Sie so anschaue, frage ich mich: Was wollte die Natur?
  • Mit Ihrer Krawatte würde ich mir nach einem Unfall nicht mal das Bein abbinden.
  • Ich vergesse nie ein Gesicht, aber in Ihrem Fall will ich mal eine Ausnahme machen.
  • Sie schaffen es, dass man die Stille zu schätzen weiss.
  • Es gibt so viele Möglichkeiten, einen guten Eindruck zu machen. Warum lassen Sie sie alle ungenutzt?
  • Ich bin nicht schwerhörig. Ich ignoriere Sie einfach.
  • Ist heute ein besonderer Tag, oder sind Sie immer so blöd.
  • Keine Ahnung, was Sie so dumm macht, aber es funktioniert super.
  • Bei Ihnen bräuchte man ein Hörgerät. Das k&aouml;nnte man abschalten.
  • Sie gehören auch zu den Menschen, die sich von keinem Kleidungsstück trennen können, nicht wahr?
  • Um so was wie Ihnen zu begegnen, muss man normalerweise schon entmündigt sein.
  • Ihr Gesicht sieht aus als hätten Sie darin geschlafen.
  • Nicht bewegen! Ich möchte Sie genauso vergessen, wie Sie jetzt sind!
  • Sie sehen noch genau so aus wie vor zwanzig Jahren, als Sie Ihren Unfall hatten.
  • Wann immer Sie einen Freund brauchen: Kaufen Sie einen Hund.
  • Wenn man aus schimmeligem Brot Penicillin machen kann, dann kann man auch aus Dir was machen.
  • Sie sind ein wirklich überzeugendes Argument: für getrennte Betten.
  • Du würdest toll in etwas Langem, Fliessenden aussehen: Rhein, Elbe, Donau.






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