Die Geschichte um das
Keckeis Interview hat gezeigt, dass
vor der Publikation eines Interviews Streit um den Wortlaut
entstehen kann. Im erwähnten Fall wollte Schmid das Interview
zurücknehmen, verlangte 150 Aenderungen und 40 Änderungen
in der dritten Überarbeitung.
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In der "NZZ" vom 10. September beleuchtet Peter Studer,
Rechtsanwalt und Präsident des Schweizer Presserats im
aufschlussreichen Beitrag:
"Wenn Interviewte auch die Fragen diktieren"
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die heikle Thematik der Interview- Korrekturen. Wir fassen hier
die wichtigsten Punkte dieses Artikels zusammen.
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In allen Ländern gibt es
Probleme bei Interviews mit Prominenten. Journalisten sind zum Teil
selber schuld, dass es zu nachträglichen Auseinandersetzungen
kommt.
Sie versprechen prominenten Persönlichkeiten,
um an sie heranzukommen:
"Sie können ja den Text gegenlesen und immer noch ändern."
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Nachher schalten sie jedoch auf stur und wollen keine Änderungen mehr
zugestehen, mit der Begründung:
"Der Satz ist auf dem Tonband festgehalten."
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Auch Rechtsanwälte müssen sich oft mit dieser
Korrektur- Problematik beschäftigen.
Werden rechtliche Schritte angedroht, kann es zu
einem provisorisches Publikationsverbot ohne Anhörung
der Redaktion kommen.
Nach Studer geben mache Einzelrichter den Interviewten reflexartig
Recht, wenn es dazu kommt. Der Rekurs des Medienhauses hat hernach keine
aufschiebende Wirkung. Entschieden wird jedoch erst Jahre später.
Fall: "FACTS" Interview mit Cottier
Studer schildert den Fall mit dem damaligen CVP- Präsidenten
Anton Cottier vor neun Jahren, der nicht medienrechtlich, sondern
medienethisch erledigt wurde. 1995 interviewte FACTS
Cottier auf Schweizerdeutsch. Ein Tonband lief mit. Es wurde vereinbart,
dass Cottier beim Gegenlesen Missverständnisse und Fehler
korrigieren könne, ohne aber den Text abzuschwächen.
Cottier strich hierauf Fragen und brachte Korrekturen an, die
ursprüngliche Sätze ins Gegenteil kehrten.
Nach längerem Hin und Her gab Cottier die "Schlussfassung" frei.
Die Redaktion kürzte das Interview nochmals. Bei 16 Fragen stand
neben Cottiers "autorisierter" Antwort die erste "Originalversion".
Chefredaktors Wildberger begründete diese Version mit:
"Es redete nicht mehr Cottier,sondern eine Kunstfigur, ausgerüstet
mit Argumenten von parteiinternen Wahlberatern."
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Cottier beschwerte sich beim Presserat. Sowohl Cottier und Wildberger
wurden vom Presserat gerügt. Cottier seines "regelwidrigen
Verhaltens" wegen und Jürg Wildberger, weil die Redaktion
"gegen die Fairness verstossen" habe. Die Originalversion auf Tonband
habe Cottier gar nie vorgelegen.
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Bei Vereinbarungen müssen Details beachtet und vereinbart werden:
Es muss festgelegt werden, wo der Interviewte Aenderungen verlangen darf.
Obwohl im Allgemeinen gilt: "Gesagt ist gesagt!"
Es gibt jedoch legitime Korrekturansprüche, die im Rahmen von "Treu und Glauben"
liegen:
- Korrektur von Fakten:
Wenn beispielsweise ein Zahl falsch genannt wird, darf dies korrigiert
wierden, denn es liegt in niemandes Interesse, Falschinformationen
zu verbreiten.
- Herausfiltern von Beschimpfungen:
Wenn in der Hitze des Gespräches eine Beschimpfung herausrutscht:
wie "Mein Rivale ist ein Idiot", dann darf gestrichen werden.
- Übersetzung von Mundart:
Bei der Transkription Mundart - Schriftsprache tönen gewisse
Helvetismen bizarr wirken. Hier muss die Redaktion korrigieren.
- Kürzungen:
Kürzungen sind notwendig, zum Beispiel wenn eine Person über
eine Stunde interviewt wird. Der Raum in der Zeitung ist aber begrenzt.
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Gegen den Willen der Redaktion darf kein Interviewter in den Text
hineinflicken, wenn der Text auf dem Tonband dokumentiert ist.
Jederzeitige Rückziehung ist nicht möglich.
Prominente, Kommunikations- und Rechtsberater neigen zur Meinung,
man könnte ein Interview jederzeit zurückziehen. Es kommt
mitunter zu Drohungen: "Rückzug in letzter Stunde!" oder man
erwähnt das Schreckgespenst des
"Superprovisorischen Publikationsverbotes".
Der Journalistenkodex
Peter Studer fasst die Richtlinie 4.5 zum Journalistenkodex wie folgt zusammen:
- Das gestaltete journalistische Interview basiert auf einer - am besten
schriftlichen -Vereinbarung zwischen Redaktion und Interviewten. Ein
vorgesehener Text ist immer zu autorisieren; bei Kurzinterviews im
Rahmen tagesaktueller Recherchen ist dies aber nur nötig, wenn es
der Antwortgeber verlangt.
- Bei der Autorisierung darf der Interviewte keine grundsätzlichen
Änderungen vornehmen, welche dem Gespräch einen anderen Drall geben,
und, weder Fragen streichen noch hinzufügen (auch am Fragenteil
des KeckeisInterviews'hat die Militärbürokratie korrigieren
und streichen wollen).
- Sind die Änderungsbegehren übertrieben, kann die Redaktion
auf den Abdruck verzichten oder aber den Vorgang transparent machen;
dies mit Rücksicht auf das Recht am eigenen Wort durch nicht
wörtliche Umschreibungen, etwa! in einem beigegebenen Kasten.
- Ist eine Schlussversion vereinbart, greift die
Redaktion nicht mehr auf Zitate aus früheren Versionen zurück.
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Artikel 28 zum Persönlichkeitsschutz (ZGB) lautet:
Wer in seiner Persönlichkeit rechtswidrig verletzt wird, kann
gegen jeden Mitwirkenden den Richter anrufen. Zur Persönlichkeit
gehören das Recht am eigenen Wort.
Das Verbot setzt voraus, dass dass dem Interviewten durch die
Publikation ein "besonders schwerer Nachteil" droht und offensichtlich "kein
Rechtfertigungsgrund" vorliegt. Rechtfertigungsgründe können
"überwiegende öffentliche Interessen" sein.
Beim Armeechef Keckeis sollen Berater juristische Schritte angedroht
haben, was diese - nach Studer - allerdings bestreiten.
Peter Studer beschreibt ausführlich, weshalb das Problem der
vorherigen Einwilligung des Interviewten noch ein offener Punkt
ist. Autoren und Medienjuristen haben keine einhellige Meinung. Für
manche Richter hat die Prominenz mehr Eros und Gewicht als die
Pressefreiheit.
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Den Medienhäuser bleibt nur eine Möglichkeit: Fair sein, aber
auf dem Grundsatz "Gseit isch gseit" beharren. Sonst verkomme das
Interview zur PR-Hülse der Prominenz.
Fazit:
Die begrenzten Korrekturmöglichkeiten bei Interviews illustrieren
wieder einmal, dass sich im Umgang mit Medien der Grundsatz
"Hoeren, denken, klären, überlegen. Erst dann antworten."
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bewährt.
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