Doch das Auffinden der Täter im Zusammenhang mit der Strafanzeige von
Udo Jürgens, die der Musiker wegen Missbrauchs eines seiner
Liedtexte durch die rechtsradikale Szene erstattet hat, gestaltet sich
aber schwierig. Der Sänger hatte durch seinen Berliner Anwalt
Hanno Fierdag bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt,
weil in der rechten Szene Tonträger mit einer entstellten Version seines Hits
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"Mit 66 Jahren ..."
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kursieren. Der modifizierte Text sei eindeutig rassistischen und antisemitischen
Inhalts. Nach Informationen der Berliner Morgenpost ist darin von
Konzentrationslagern und brennenden Öfen die Rede.
Jürgens Anwalt Hanno Fierdag bestätigte
den Strafantrag wegen des Verdachts der unerlaubten
Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
Fierdag räumte allerdings ein, man habe derzeit nur sehr ungenaue
Kenntnisse über die Täter und Tatorte.
"Wir sind in der Sache natürlich
jetzt auf die Ermittlungen von Polizei und Justiz angewiesen. Ich
gehe aber davon aus, dass ein ausreichender Anfangsverdacht vorliegt",
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sagte Fierdag.
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Wir haben in verschiedene Beiträgen - unter
Plagiat,
Lügen,
den Raub und Fälschungen oder Missbrauch des geistigen Eigentums -
auf die Problematik von Raubkopien, aber auch das plumpe Abkupfern
von Artikeln aus dem Internet hingewiesen.
Der "Fall" von Udo Jürgens zeigt,
wie schwierig es auch im Internetzeitalter sein kann,
die "Täter" ausfindig zu machen.
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