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www.rhetorik.ch aktuell: (16. Juli, 2004)

Missbrauch von Liedtexten





Udo Juergens Udo Jügens klagt gemeinsam mit dem Texter des Liedes Wolfgang Hofer gegen unbekannte Plagiaten, die seinen Schlager "Mit 66 Jahren" mit modifizierten Neonazi-Szene verbreitet haben. In diesen abgeänderten Texten wird der Holocaust verharmlost.


Doch das Auffinden der Täter im Zusammenhang mit der Strafanzeige von Udo Jürgens, die der Musiker wegen Missbrauchs eines seiner Liedtexte durch die rechtsradikale Szene erstattet hat, gestaltet sich aber schwierig. Der Sänger hatte durch seinen Berliner Anwalt Hanno Fierdag bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt, weil in der rechten Szene Tonträger mit einer entstellten Version seines Hits

"Mit 66 Jahren ..."



kursieren. Der modifizierte Text sei eindeutig rassistischen und antisemitischen Inhalts. Nach Informationen der Berliner Morgenpost ist darin von Konzentrationslagern und brennenden Öfen die Rede.

Jürgens Anwalt Hanno Fierdag bestätigte den Strafantrag wegen des Verdachts der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Fierdag räumte allerdings ein, man habe derzeit nur sehr ungenaue Kenntnisse über die Täter und Tatorte.

"Wir sind in der Sache natürlich jetzt auf die Ermittlungen von Polizei und Justiz angewiesen. Ich gehe aber davon aus, dass ein ausreichender Anfangsverdacht vorliegt",


sagte Fierdag.

Wir haben in verschiedene Beiträgen - unter Plagiat, Lügen, den Raub und Fälschungen oder Missbrauch des geistigen Eigentums - auf die Problematik von Raubkopien, aber auch das plumpe Abkupfern von Artikeln aus dem Internet hingewiesen. Der "Fall" von Udo Jürgens zeigt, wie schwierig es auch im Internetzeitalter sein kann, die "Täter" ausfindig zu machen.




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