Die unabhängige Beschwerde Instanz hatte den Moderator Sandro Brotz
gerügt. Er hatte in einem "Arena"-Interview
mit SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi, eine Aussage als Rassistisch
bezeichnet.
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Gegenstand von drei Popularbeschwerden bildete die am 18. März
2022 auf Fernsehen SRF ausgestrahlte Diskussionssendung "Arena"
über "Parteispitzen zum Ukraine-Krieg". Gerügt wurde in
allen Eingaben das Interview des Moderators Sandro Brotz mit dem
SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte
dabei in kritischer Weise eine von Thomas Aeschi während der
Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese
als "rassistisch". Er berief sich dabei auf eine Stellungnahme der
Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich
nicht erwähnte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten.
Die UBI kam zum Schluss, dass sich das Publikum zur unwiderleglich
vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten
durch den Moderator keine eigene Meinung habe bilden können. Mit
einer irreführenden Begründung habe die Redaktion
journalistische Sorgfaltspflichten verletzt. Da die beanstandeten
Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betroffen hätten,
habe die Sendung zudem das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI habe
die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gutgeheissen.
Blick:
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz
für Radio und Fernsehen UBI kritisiert Moderator Sandro
Brotz. Die Sendung "Arena" von SRF zum Ukraine-Krieg hat laut der
Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Ebenfalls als programmrechtswidrig
erachtete die UBI die von Radio SRF ausgestrahlte Bundesratsansprache zur
"Frontex"-Vorlage.
In der am 18. März auf SRF ausgestrahlten Diskussionssendung
"Arena" über "Parteispitzen zum Ukraine-Krieg" habe sich das
Publikum zur "apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung" der Aussage
des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator keine eigene
Meinung bilden können, teilte die UBI nach ihrem Entscheid am
Donnerstagabend mit.
Irreführende Begründung Gerügt worden war in drei
Popularbeschwerden das Interview von Moderator Sandro Brotz mit dem
SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte
dabei laut UBI in kritischer Weise eine von Aeschi während der
Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als
"rassistisch". Er berief sich demnach dabei auf eine Stellungnahme der
Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich
nicht erwähnte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten.
Mit einer irreführenden Begründung habe die Redaktion
journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb die UBI. Da die
beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betrafen,
verletzte die Sendung demnach das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hiess
die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gut.