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www.rhetorik.ch aktuell: (02. Sep, 2022)

Arena Rueffel

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Die unabhängige Beschwerde Instanz hatte den Moderator Sandro Brotz gerügt. Er hatte in einem "Arena"-Interview mit SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi, eine Aussage als Rassistisch bezeichnet.


20 Min:
Gegenstand von drei Popularbeschwerden bildete die am 18. März 2022 auf Fernsehen SRF ausgestrahlte Diskussionssendung "Arena" über "Parteispitzen zum Ukraine-Krieg". Gerügt wurde in allen Eingaben das Interview des Moderators Sandro Brotz mit dem SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte dabei in kritischer Weise eine von Thomas Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als "rassistisch". Er berief sich dabei auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich nicht erwähnte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten. Die UBI kam zum Schluss, dass sich das Publikum zur unwiderleglich vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator keine eigene Meinung habe bilden können. Mit einer irreführenden Begründung habe die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt. Da die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betroffen hätten, habe die Sendung zudem das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI habe die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gutgeheissen.
Blick:
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI kritisiert Moderator Sandro Brotz. Die Sendung "Arena" von SRF zum Ukraine-Krieg hat laut der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Ebenfalls als programmrechtswidrig erachtete die UBI die von Radio SRF ausgestrahlte Bundesratsansprache zur "Frontex"-Vorlage. In der am 18. März auf SRF ausgestrahlten Diskussionssendung "Arena" über "Parteispitzen zum Ukraine-Krieg" habe sich das Publikum zur "apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung" der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator keine eigene Meinung bilden können, teilte die UBI nach ihrem Entscheid am Donnerstagabend mit. Irreführende Begründung Gerügt worden war in drei Popularbeschwerden das Interview von Moderator Sandro Brotz mit dem SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte dabei laut UBI in kritischer Weise eine von Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als "rassistisch". Er berief sich demnach dabei auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich nicht erwähnte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten. Mit einer irreführenden Begründung habe die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb die UBI. Da die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betrafen, verletzte die Sendung demnach das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hiess die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gut.

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