In der Schweiz gilt ab 1. April 2020 das revidierte Urheberrechtsgesetz.
Es stärkt die Rechte der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft.
Der Bundesrat hatte die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung an
seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 bestätigt
Quelle: Admin.ch.
Neben den Massnahmen zur Pirateriebekämpfung bringt das revidierte
URG verschiedene Neuerungen, welche die Kulturschaffenden und die
Kulturwirtschaft stärken. Neu werden alle Fotografien geschützt,
auch wenn es sich nicht um Kunstwerke handelt. Geschützt sind
somit zukünftig auch alltägliche Familien- und Urlaubsfotos
sowie Pressefotos, Aufnahmen von Produkten und Landschaften. Um Fotos
Dritter beispielsweise auf der eigenen Webseite zu nutzen, braucht es
neu grundsätzlich immer eine Erlaubnis.
Das ausschliessliche Nutzungsrecht des Urhebers wird in gewissen
Fällen eingeschränkt, damit einfacher auf digitale Inhalte
zugegriffen werden kann. So können zum Beispiel Wissenschaftler
unter bestimmten Voraussetzungen Werke ohne Erlaubnis der Rechteinhaber
nutzen. Das stärkt den Forschungsstandort Schweiz.
Neu können Bibliotheken, Museen und Archive ihre Bestände
in zeitgemässer Form präsentieren und insbesondere kurze
Auszüge von Werken in ihren Bestandesverzeichnissen wiedergeben. So
werden beispielsweise Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Werken oder
kurze Ausschnitte von audiovisuellen Werken für Online-Recherchen
zugänglich.
Mehr informnation: IGE.ch.