Seit mindestens 3 Jahren sind sich die Firma Espresso Club
und Nespresso
in den Haaren. Es geht um einen Werbespott mit einem Doppelgänger von George Clooney.
Hier ist ein klassischer Werbespott mit Clooney und rechts ein Werbespott mit einem
Clooney Clone für Esepresso Club.
Das Gericht hat nun endgütlig entschieden, dass die Parodie erlaubt ist.
Der Geklonte Clooney darf weiter machen.
Aus:
20 Min:
Der Mann im schicken Anzug und mit grau meliertem Haar verlässt
eine Kaffee-Boutique. In der Hand trägt er eine soeben gekaufte
Espresso-Maschine. Draussen vor der Tür nimmt er seine Sonnenbrille
ab und lächelt charmant einer Frau zu. Auf den ersten Blick scheint
klar: Das müssen George Clooney und ein Werbespot von Nespresso sein.
Doch alles falsch: Das Video stammt vom israelischen
Kaffeemaschinen-Hersteller Espresso Club. Dieser wirbt im Spot mit einem
Clooney-Doppelgänger für seine Geräte. Nespresso passte
das allerdings gar nicht und klagte. Vor einem Gericht in Israel ist die
Nestlé-Tochter nun aber in letzter Instanz abgeblitzt, wie die
"Handelszeitung" schreibt.
Die Schweizer haben in den letzten drei Jahren immer wieder versucht,
den Werbespot aus dem Verkehr zu ziehen. Das Gericht gab jeweils
Espresso Club recht, sodass Nespresso den Fall letztlich bis ans oberste
Gericht weiterzog. Eine Richterin hielt bereis 2017 gegenüber der
Onlinezeitung "Times of Isreal" fest: "Man muss sich daran erinnern, dass
der heutige Durchschnittszuschauer genug gebildet und vielen Informationen
und Werbungen verschiedener Medien ausgesetzt und fähig ist, zwischen
einer humorvollen Werbung und einer tatsächlichen Verleumdung zu
unterscheiden."