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www.rhetorik.ch aktuell: (29. Sep, 2019)

Der Geklonte Clooney

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Seit mindestens 3 Jahren sind sich die Firma Espresso Club und Nespresso in den Haaren. Es geht um einen Werbespott mit einem Doppelgänger von George Clooney. Hier ist ein klassischer Werbespott mit Clooney und rechts ein Werbespott mit einem Clooney Clone für Esepresso Club.
Das Gericht hat nun endgütlig entschieden, dass die Parodie erlaubt ist. Der Geklonte Clooney darf weiter machen.

Aus: 20 Min:
Der Mann im schicken Anzug und mit grau meliertem Haar verlässt eine Kaffee-Boutique. In der Hand trägt er eine soeben gekaufte Espresso-Maschine. Draussen vor der Tür nimmt er seine Sonnenbrille ab und lächelt charmant einer Frau zu. Auf den ersten Blick scheint klar: Das müssen George Clooney und ein Werbespot von Nespresso sein. Doch alles falsch: Das Video stammt vom israelischen Kaffeemaschinen-Hersteller Espresso Club. Dieser wirbt im Spot mit einem Clooney-Doppelgänger für seine Geräte. Nespresso passte das allerdings gar nicht und klagte. Vor einem Gericht in Israel ist die Nestlé-Tochter nun aber in letzter Instanz abgeblitzt, wie die "Handelszeitung" schreibt. Die Schweizer haben in den letzten drei Jahren immer wieder versucht, den Werbespot aus dem Verkehr zu ziehen. Das Gericht gab jeweils Espresso Club recht, sodass Nespresso den Fall letztlich bis ans oberste Gericht weiterzog. Eine Richterin hielt bereis 2017 gegenüber der Onlinezeitung "Times of Isreal" fest: "Man muss sich daran erinnern, dass der heutige Durchschnittszuschauer genug gebildet und vielen Informationen und Werbungen verschiedener Medien ausgesetzt und fähig ist, zwischen einer humorvollen Werbung und einer tatsächlichen Verleumdung zu unterscheiden."

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