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Die Postauto-Skandal in der Schweiz hat viel zu reden gegeben.
Beispiel. Die Vorgeschichte ist hier im SRF mal zusammengefasst worden:
Das Bundesamt für Verkehr hatte anfangs Februar 2018 publik
gemacht, dass die Postauto Schweiz AG mit gesetzeswidrigen Tricks
jahrelang ihren Gewinn kleinschrieb. Dadurch zahlten Bund und Kantone
während Jahren zu hohe Subventionen. Gestern hatte das BAV
Anklage gegen Unbekannt eingereicht.
Postauto Schweiz muss Bund und Kantonen 78,3 Millionen Franken
zurückzahlen.
Die Post gab bekannt, bereits im November 2017 eine unabhängige
Untersuchung zu den fehlbaren Umbuchungen eingeleitet zu haben. Diese
soll bis Sommer 2018 abgeschlossen sein.
Die Postführung hat bereits Sofortmassnahmen getroffen: Der im
November angekündigte Rücktritt von Postauto-Direktor Daniel
Landolf wurde von Ende April auf den 5. Februar vorgezogen. Auch
der Leiter Finanzen Postauto wurde auf denselben Termin von seiner
operativen Verantwortung entbunden.
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Persoenlich:
Folgendes supponierte Gespräch in einer Staatskundelektion wäre
nach dem Post-Skandal durchaus denkbar. Eine Gewerbeschülerin fragt
den Lehrer: "Ist es wahr, dass die Chefin der Post betrogen hat?" Der
Staatskundelehrer versucht der Schülerin zu erläutern,
dass Persönlichkeiten nicht vorschnell an den Pranger gestellt
werden dürfen. Er antwortet: "Die Post hat möglicherweise
betrogen, ob jedoch die Chefin dafür gerade stehen muss, wird zuerst
geklärt. Vorerst gilt die Unschuldsvermutung."
Die Schülerin kontert erneut mit einer Frage: "Aber trägt nicht
letztlich die Chefin die Verantwortung für das Unternehmen?" Der
Lehrer gibt der Schülerin recht und begründet in seiner
Antwort den hohen Lohn und den Bonus mit dieser grossen Verantwortung
der Postchefin.
Mit zwei Fragen zeichnet nun die Gewerbeschülerin zwei Varianten auf,
die bei einem allfälligen Schuldspruch denkbar sein könnten:
"Wenn nun die Chefin doch mitschuldig ist, müsste sie dann
nicht entlassen werden? Könnte nicht wenigstens ihr grosser Lohn
gekürzt werden?" Der Staatskundelehrer versucht nun das Gespräch
auf die Sachebene zu verlagern: "Es sieht so aus, dass nur der Bonus
gestrichen wird. Jedenfalls steht der Verwaltungsratspräsident
voll und ganz hinter der Postchefin."
Jetzt versucht die Schülerin, die Problematik mit einer Analogie
zur Schule verständlich zu machen, bevor sie mit einer Frage den
Malus-Vorschlag einbringt: "Wenn wir in der Schule gut arbeiten, bekommen
wir den Bonus in Form einer guten Note. Wenn wir schlecht arbeiten,
bekommen wir eine schlechte Note. Das ist unser Malus. Weshalb könnte
man bei der Postchefin bei ungenügenden Leistungen nicht auch einen
Malus einführen?" Durch die Fragen genervt, folgt eine unbedachte
Antwort des Staatskundelehrers: "Das wäre in der Schweiz neu. Bei
Managern und Banken ist es so, dass sie auch bei schlechten Ergebnissen
einen Bonus erhalten. Bei der Post kann man nicht - einfach so - eine
Ausnahme machen."
Wer fragt, führt. Die Schülerin kann die "billige" Antwort
nicht nachvollziehen. Sie hinterfragt die sonderbare Logik: "Warum
nicht?" Nun ist der Gewerbelehrer überfordert: "Darum. Deine Fragerei
ist bemühend." Die Schülerin bringt es nun auf den Punkt:
"Wenn jemand für Fehlleistungen belohnt wird, so ist dies doch
wirklich dicke Post, nicht wahr?"