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www.rhetorik.ch aktuell: (03. Mai, 2017)

Kritik an der Rundschau

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
SRF. Der Fall Ignaz Walker geht weiter. Der Fall ist von Medienrechtlichem Interesses, weil das Bundesgerichts an der "Rundschau" Kritik übte. Die Sendung hatte Verfahrensfehler bemägelt. Chronologie des Verfahrens.
Klein Report:
In dem Mordprozess gegen den Urner Nachtlokalbetreiber Ignaz Walker hatte das Urner Obergericht von der Redaktion der SRF-Sendung verlangt, die Dokumente eines Zeugeninterviews auszuhändigen, was das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) teilweise verweigerte. Das Material war für die Beweisführung zwar nicht relevant, die Reserviertheit von SRF bleibt für das Bundesgericht jedoch "wenig verständlich". Unter den Bildaufnahmen und Korrespondenzen, die SRF im September 2015 nach Uri schickte, fehlte eine Interviewsequenz mit einem Zeugen des Walker-Prozesses. Und ein Schreiben, in dem dieser Zeuge ein angebliches Komplott gegen Walker schilderte, war zum Teil geschwärzt. Das Urner Obergericht doppelte im November nach und verlangte von der "Rundschau"-Redaktion "die Herausgabe der vollständigen Aufnahmen und Unterlagen und zwar in unbearbeiteter und ungeschwärzter Form", wie es in dem am Freitag publizierten episch langen Bundesgerichtsurteil heisst, in dem die SRF- Angelegenheit nur eine Episode darstellt. SRF verweigerte kurzum die Herausgabe weiterer Dokumente. Das von SRF geschwärzte Komplott-Schreiben ging den Justizbehörden auch bei einer Hausdurchsuchung im Kanton Luzern in die Fänge: diesmal ungeschwärzt. Der Vergleich der beiden Versionen zeigte, "dass die Einschwärzungen offenbar selektiv vorgenommen und der Sinn des Dokuments dadurch verändert wurde", schreibt das Bundesgericht. Konkret sei durch die selektiven Einschwärzungen der Eindruck entstanden, eine zusätzliche Person, deren Namen nicht genannt werden sollte, sei als Schütze ebenfalls in das Komplott involviert gewesen. "Dies kommt einer eigentlichen Manipulation gleich", schreiben die Bundesrichter. Die Einschwärzungen liessen sich "auch nicht damit begründen, dass sich der Journalist gegenüber seiner Quelle verpflichtet haben soll, Namensnennung und Identifizierung des angeblichen Dritttäters zu unterlassen", heisst es weiter. Das Vorgehen von SRF "erscheint wenig verständlich", bilanziert das Bundesgericht. Die Kritik bleibt für SRF allerdings ohne juristischen Folgen. Die Dokumente von SRF sind für die Aufklärung der Tat laut Bundesgericht nicht relevant, weil die Komplotttheorie viel zu wacklig ist. Daher konnte und musste die Urner Justiz die "Rundschau"-Redaktion auch nicht in die Pflicht nehmen, die Dokumente vollständig und ungeschwärzt herauszugeben.

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