SRF. Der Fall Ignaz Walker geht weiter. Der Fall ist von Medienrechtlichem
Interesses, weil das Bundesgerichts an der "Rundschau" Kritik übte. Die Sendung
hatte Verfahrensfehler bemägelt.
Chronologie des Verfahrens.
Klein Report:
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In dem Mordprozess gegen den Urner Nachtlokalbetreiber Ignaz Walker
hatte das Urner Obergericht von der Redaktion der SRF-Sendung verlangt,
die Dokumente eines Zeugeninterviews auszuhändigen, was das Schweizer
Radio und Fernsehen (SRF) teilweise verweigerte. Das Material war für
die Beweisführung zwar nicht relevant, die Reserviertheit von SRF
bleibt für das Bundesgericht jedoch "wenig verständlich".
Unter den Bildaufnahmen und Korrespondenzen, die SRF im September 2015
nach Uri schickte, fehlte eine Interviewsequenz mit einem Zeugen des
Walker-Prozesses. Und ein Schreiben, in dem dieser Zeuge ein angebliches
Komplott gegen Walker schilderte, war zum Teil geschwärzt.
Das Urner Obergericht doppelte im November nach und verlangte von der
"Rundschau"-Redaktion "die Herausgabe der vollständigen Aufnahmen
und Unterlagen und zwar in unbearbeiteter und ungeschwärzter Form",
wie es in dem am Freitag publizierten episch langen Bundesgerichtsurteil
heisst, in dem die SRF- Angelegenheit nur eine Episode darstellt. SRF
verweigerte kurzum die Herausgabe weiterer Dokumente.
Das von SRF geschwärzte Komplott-Schreiben ging den
Justizbehörden auch bei einer Hausdurchsuchung im Kanton Luzern
in die Fänge: diesmal ungeschwärzt. Der Vergleich der beiden
Versionen zeigte, "dass die Einschwärzungen offenbar selektiv
vorgenommen und der Sinn des Dokuments dadurch verändert wurde",
schreibt das Bundesgericht.
Konkret sei durch die selektiven Einschwärzungen der Eindruck
entstanden, eine zusätzliche Person, deren Namen nicht genannt
werden sollte, sei als Schütze ebenfalls in das Komplott involviert
gewesen. "Dies kommt einer eigentlichen Manipulation gleich", schreiben
die Bundesrichter.
Die Einschwärzungen liessen sich "auch nicht damit begründen,
dass sich der Journalist gegenüber seiner Quelle verpflichtet haben
soll, Namensnennung und Identifizierung des angeblichen Dritttäters
zu unterlassen", heisst es weiter. Das Vorgehen von SRF "erscheint wenig
verständlich", bilanziert das Bundesgericht.
Die Kritik bleibt für SRF allerdings ohne juristischen Folgen.
Die Dokumente von SRF sind für die Aufklärung der Tat laut
Bundesgericht nicht relevant, weil die Komplotttheorie viel zu wacklig
ist. Daher konnte und musste die Urner Justiz die "Rundschau"-Redaktion
auch nicht in die Pflicht nehmen, die Dokumente vollständig und
ungeschwärzt herauszugeben.