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Der Entscheid, auf eine Strafanzeige zu verzichten, fiel ohne Gegenstimme
bei fünf Enthaltungen, wie Kommissionspräsident Carlo Sommaruga
am Montag vor den Medien sagte. Der Inhalt der Informationen,
die Markwalder an eine Lobbyistin weitergegeben hatte, seien bereits
bekannt gewesen. Deshalb handle es sich nicht um eine Geheimnisverletzung.
Sommaruga kündigte an, dass die APK sämtliche Dokumente
publizieren werde. Bei den Informationen handelt es sich um Antworten
des Bundesrates auf eine Interpellation Markwalders zum Verhältnis
zwischen der Schweiz und Kasachstan.
Die Interpellation steht am Anfang der Affäre: Die NZZ hatte
aufgedeckt, dass der Text von der PR-Agentur Burson-Marsteller
stammte und diese wiederum im Auftrag der kasachischen Partei Ak Schol
handelte. Ak Schol bezeichnet sich als Oppositionspartei, steht aber
der autoritären Regierung nahe.
In der Aussenpolitischen Kommission ist der Fall Marwalder damit
erledigt. Bei der Bundesanwaltschaft sind vergangene Woche aber zwei
Strafanzeigen von Privatpersonen gegen die Berner Nationalrätin
eingegangen. Darin wird Markwalder eine ganze Reihe von Straftaten
vorgeworfen, unter anderem politischer Nachrichtendienst für einen
fremden Staat.
(...)
Das Büro habe die Vorwürfe diskutiert, die gegenüber
Markwalder erhoben worden seien. Auch die Aussagen der Nationalrätin
seien zur Kenntnis genommen worden. Dabei sei man zum Schluss gekommen,
dass Markwalder zwar das Amtsgeheimnis formell verletzt habe, dass die
Verletzung jedoch geringfügig sei. Daher würden keine Massnahmen
ergriffen. "Somit ist die Angelegenheit erledigt", sagte Rossini.
Von ihrer Fraktion drohen Markwalder, die im nächsten Jahr
den Nationalrat präsidieren soll, derzeit keine Konsequenzen.
FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber sagte vor wenigen Tagen,
auch Politiker seien Menschen und machten Fehler. Zudem werde das
Kommissionsgeheimnis sehr häufig verletzt.
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