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www.rhetorik.ch aktuell: (02. Jun, 2015)

Zur Christa Markwalder Interpellation

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Am 6. Mai wurde bekannt, dass die Berner FDP Politikerin Christa Markwalder eine Interpellation eingereicht hatte, die teilweise in Kasachstan verfasst worden war. Diese "Kasachstan Affaire" ist nun erledigt: der Präsident des Nationalrates teilte mit, dass die Amtsgeheimnisverletzung ohne Konsequenzen bleibe. Markwalder habe das Amtsgeheimnis zwar formell verletzt, doch die Verletzung sei geringfügig.
Damit muss FDP Präsident Müller einsehen, dass er vorschnell die FDP Politikerin hat fallen lassen.
Aus der Basler Zeitung
Weder die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates noch das Büro des Nationalrates sanktionieren FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Am 6. Mai war bekannt geworden, dass Markwalder eine Interpellation eingereicht hatte, die teilweise in Kasachstan verfasst worden ist. Zwischen 1980 und 2011 behandelte das Parlament 44 Aufhebungsgesuche, 1989 hoben National- und Ständerat die Immunität der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp auf. Ein Jahr später wurde sie vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung freigesprochen. Nicht auf Immunität berufen konnten sich Jean Ziegler (SP, GE) und Ulrich Schlüer (SVP, ZH). Das Parlament kam zum Schluss, die betroffenen Parlamentarier hätten nicht im Rahmen ihrer amtlichen Stellung gehandelt, weshalb sie sich dem Strafverfahren stellen mussten.


Aus 20 Min:

Der Entscheid, auf eine Strafanzeige zu verzichten, fiel ohne Gegenstimme bei fünf Enthaltungen, wie Kommissionspräsident Carlo Sommaruga am Montag vor den Medien sagte. Der Inhalt der Informationen, die Markwalder an eine Lobbyistin weitergegeben hatte, seien bereits bekannt gewesen. Deshalb handle es sich nicht um eine Geheimnisverletzung. Sommaruga kündigte an, dass die APK sämtliche Dokumente publizieren werde. Bei den Informationen handelt es sich um Antworten des Bundesrates auf eine Interpellation Markwalders zum Verhältnis zwischen der Schweiz und Kasachstan. Die Interpellation steht am Anfang der Affäre: Die NZZ hatte aufgedeckt, dass der Text von der PR-Agentur Burson-Marsteller stammte und diese wiederum im Auftrag der kasachischen Partei Ak Schol handelte. Ak Schol bezeichnet sich als Oppositionspartei, steht aber der autoritären Regierung nahe. In der Aussenpolitischen Kommission ist der Fall Marwalder damit erledigt. Bei der Bundesanwaltschaft sind vergangene Woche aber zwei Strafanzeigen von Privatpersonen gegen die Berner Nationalrätin eingegangen. Darin wird Markwalder eine ganze Reihe von Straftaten vorgeworfen, unter anderem politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat. (...) Das Büro habe die Vorwürfe diskutiert, die gegenüber Markwalder erhoben worden seien. Auch die Aussagen der Nationalrätin seien zur Kenntnis genommen worden. Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass Markwalder zwar das Amtsgeheimnis formell verletzt habe, dass die Verletzung jedoch geringfügig sei. Daher würden keine Massnahmen ergriffen. "Somit ist die Angelegenheit erledigt", sagte Rossini. Von ihrer Fraktion drohen Markwalder, die im nächsten Jahr den Nationalrat präsidieren soll, derzeit keine Konsequenzen. FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber sagte vor wenigen Tagen, auch Politiker seien Menschen und machten Fehler. Zudem werde das Kommissionsgeheimnis sehr häufig verletzt.

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