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www.rhetorik.ch aktuell: (23. Jan, 2015)

Das Stehpinkelurteil

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
20 Min nennt es das ``wichtigste Urteil des Jahres 2015": Ein Gericht in Düsseldorf hat entschieden, dass das Pinkeln im Stehen erlaubt ist. Ein Hausvermieter hatte einem Paar die deponierte Kaution von 3000 Euro verweigert, weil das WC rund herum vom Urin veräzt war. Das Paar klagte und kriegte recht. Das Stehpinkeln ist übliche Praxis. Mit kleinerem Kollateralschaden muss ein Vermieter also rechnen.
Das Urteil war natürlich ein Fressen für alle Medien.
Bild hat auch sitzpinkler Fotomontagen der Künstlerin Cristina Guggeri abgedruckt. Sammlung






Das Urteil.

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