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www.rhetorik.ch aktuell: (11. Feb, 2014)

Irreführende Webseiten für politische Gegner

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Ein übler Werbetrick ist es, falsche Webseiten aufzubauen, auf denen das Gegenprodukt oder der Gegenkandidat fertig gemacht wird. 20 Min:
Vor amerikanischen Wahlen wird nicht nur ohne Bandagen gekämpft, sondern hinterhältig getäuscht. Anders lässt sich die neuste Strategie der Republikaner nicht darstellen: Sie richten auf dem Internet Fake-Websites ein, die sich gegen demokratische Kandidaten richten. Das Nationale Republikanische Kongresskomitee (NRCC) glaubt, damit negative Information über politische Gegner näher an die Wählerschaft heranzubringen. (...) Die Frage ist indes, ob die republikanischen Fake-Sites legal sind. In den USA wird politische Rede unter dem Grundsatz der Meinungsäusserungsfreiheit sehr weitgehend geschützt. Experten für politische Kampagnen haben unterschiedliche Auffassungen. Dass die Websites den Wahlgesetzen widersprechen, sei "völlig klar", sagt Paul Ryan von der Organisation "Campaign Legal Center" zum "National Journal". Doch Rick Hasen von der University of California sagte der Website TPM: "Täuschende Politwerbung ist geschützt, solange sie die Linie zum Betrug nicht überschreitet." Von Klagen gegen die Websites ist bisher nichts bekannt. Im Fall von Alex Sink hat das RNCC eine irrtümlich abgegebene Geldspende dem getäuschten Spender zurückbezahlt. Ein Problem besteht darin, dass die dafür zuständige Wahlkommission eine Prüfung erst nach dem Wahltag abschliessen würde. Tröstlich für die Demokraten ist allenfalls, dass die Fake-Websites womöglich gar nicht so populär sind. Eine Google-Suche nach "Ann Kirkpatrick Arizona" stösst nicht einmal nach fünf Ergebnissseiten auf die vorgetäuschte Site.



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