Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank
Philipp Hildebrand war im Zusammenhang mit der Einführung
eines Mindestkurses gegenüber dem Euro am 6. September 2011
verdächtig worden, in unzulässiger Weise
persönliche Vermögensvorteile erlangt zu haben.
Eine Untersuchung durch die Revisionsstelle der Nationalbank und durch die
Eidgenössiche Finanzkontrolle hatte Hildebrand im Dezember
geklärt.
Gestern, am 1. Januar schrieben die NZZ am Sonntag und die Sonntagszeitung,
dass die Insider-Vorwürfen gegen Hildebrand
von Nationalrat Christoph Blocher stammen sollen.
Er habe die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey
über den Verdacht
informiert.
Blocher schweigt und sagte bei einer Veranstaltung in Niederglatt:
"Es gibt eine Zeit zum Schweigen und eine Zeit zum Reden.
Nun ist es Zeit zum Schweigen".
Aus "20 Min": Gegenüber anderen Journalisten beteuerte Blocher, er habe nie gestohlene Daten entgegengenommen.
In die Affäre um Devisengeschäfte im persönlichen Umfeld
von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand kommt Bewegung: Laut
der Bank Sarasin, bei welcher sich die Hildebrand-Konten befinden, war
SVP-Nationalrat Christoph Blocher bereits im November kontaktiert worden.
Ein Mitarbeiter der Bank aus dem Bereich IT-Support habe die Unterlagen
unrechtmässig entwendet und einem der SVP nahestehenden Anwalt
offengelegt, wie die Bank am Dienstagabend in einem Communiqué
mitteilte. Der Anwalt habe in der Folge ein Treffen mit Nationalrat
Blocher arrangiert. Dieses habe am 11. November 2011 stattgefunden.
Spannender ist der Ablauf des Datenklaus, wie ihn die Bank schildert.
Demnach hat sich der Datendieb mit seinen Unterlagen bereits Anfang
November bei "einem der SVP nahestehenden Anwalt" gemeldet. Dieser
habe am 11.#November ein Treffen mit SVP-Leader Christoph Blocher
organisiert. Blocher liess sich also fünf Wochen Zeit, bevor er sich
mit den bei Sarasin kriminell beschafften Daten bei Bundespräsidentin
Calmy-Rey meldete. Dazwischen lagen die Blocher-Demütigung bei den
Ständeratswahlen und das Debakel bei den Bundesratswahlen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den entlassenen
IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin ein Strafverfahren wegen eines
möglichen Verstosses gegen das Bankgeheimnis eingeleitet. Auf
ein Verfahren gegen Nationalbank-Präsident Hildebrand wird
verzichtet. Denn laut dem Oberstaatsanwalt besteht kein Verdacht auf
Insider-Handel.
Die Staatsanwaltschaft
hat ein Stafverfahren gegen einen IT Mitarbeiter der Bank Sarasin erüffnet. 20 Min:
Bereits am Dienstag hatte die Bank Sarasin mitgeteilt, dass sie
einen IT-Mitarbeiter fristlos entlassen habe. Dieser habe zugegeben,
Kundendaten der Familie Hildebrand an einen der SVP nahestehenden Anwalt
übergeben zu haben. In der Folge kam es am 11. November zu einem
Treffen mit SVP-Nationalrat Christoph Blocher, wie die Bank schrieb. Zu
diesen Vorgängen wollte Brunner nichts sagen, weil sie Gegenstand
der Untersuchung seien.
Blocher hatte laut Medienberichten am 15. Dezember die damaligen
Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey informiert, dass
Nationalbank-Chef Hildebrand möglicherweise unzulässige
Devisentransaktionen vorgenommen habe. Nach einer entlastenden
Untersuchung sprach der Bundesrat Hildebrand am 23. Dezember das
Vertrauen aus. Am 1. Januar machten Sonntagszeitungen publik, dass
Blocher Informationen über den Nationalbank-Chef weitergegeben
habe. Der SVP-Doyen hatte bereits vor knapp einem Jahr Hildebrand heftig.
Die Affäre um den Kauf von Dollars im Wert von 400 000 Franken
könnte aber auch noch für den Nationalbank-Chef selbst
juristische Folgen haben. So hat ein Mitarbeiter der Bank Sarasin
gegenüber der Weltwoche angekündigt, sich ebenfalls
selbst zu stellen und Anzeige gegen Hildebrand wegen Insider-Handels
einzureichen. Dieser soll den Dollar-Kauf am 15. August selbst telefonisch
veranlasst haben. Nach Darstellung Hildebrands hat seine Frau die
Transaktion ausgelöst.
Wie der Leitenden Oberstaatsanwalt Brunner sagt, ist ihm keine zweite
Selbstanzeige eines Sarasin-Mitarbeiters bekannt. Auch eine Anzeige
gegen Hildebrand sei zumindest im Kanton Zürich keine eingegangen.
Sowieso sei der Straftatbestand des Insider-Handels beim vorliegenden
Fall eines Dollar-Kaufs nicht gegeben, sagt Brunner. Devisenhandel falle
nicht unter den Artikel 161 des Strafgesetzbuches.
Im Blick gibt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern
folgenden Rat:
Bei der heutigen Stellungnahme könne sich Hildebrand relativ kurz
fassen. Kunz: "Er ist nämlich in einer Schwarz-Weiss-Situation:
Er sagt klar, er habe nichts gewusst; die #Weltwoche# sagt klar, er habe
etwas gewusst."
Hildebrand muss gemäss Kunz nur zwei Sachen sagen: "Erstens:
#Lest den PWC-Bericht (Anm.: Bericht der Wirtschaftsprüfer von
PricewaterhouseCoopers) - der stimmt!# Zweitens: #Die "Weltwoche"
schreibt aus irgendwelchen Gründen Dinge, die nicht stimmen.#"
Wenn es der Nationalbankpräsident so mache und es stimme, was er
sage, "dann wird er überleben", so Kunz` Fazit. (noo)