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www.rhetorik.ch aktuell: (02. Jan, 2012)

Zeit zum Schweigen

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand war im Zusammenhang mit der Einführung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro am 6. September 2011 verdächtig worden, in unzulässiger Weise persönliche Vermögensvorteile erlangt zu haben. Eine Untersuchung durch die Revisionsstelle der Nationalbank und durch die Eidgenössiche Finanzkontrolle hatte Hildebrand im Dezember geklärt.

Gestern, am 1. Januar schrieben die NZZ am Sonntag und die Sonntagszeitung, dass die Insider-Vorwürfen gegen Hildebrand von Nationalrat Christoph Blocher stammen sollen. Er habe die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über den Verdacht informiert.

Blocher schweigt und sagte bei einer Veranstaltung in Niederglatt:

"Es gibt eine Zeit zum Schweigen und eine Zeit zum Reden. Nun ist es Zeit zum Schweigen".


Aus "20 Min": Gegenüber anderen Journalisten beteuerte Blocher, er habe nie gestohlene Daten entgegengenommen.
Nachtrag vom 3. Januar, 2011: 20 Min:

In die Affäre um Devisengeschäfte im persönlichen Umfeld von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand kommt Bewegung: Laut der Bank Sarasin, bei welcher sich die Hildebrand-Konten befinden, war SVP-Nationalrat Christoph Blocher bereits im November kontaktiert worden. Ein Mitarbeiter der Bank aus dem Bereich IT-Support habe die Unterlagen unrechtmässig entwendet und einem der SVP nahestehenden Anwalt offengelegt, wie die Bank am Dienstagabend in einem Communiqué mitteilte. Der Anwalt habe in der Folge ein Treffen mit Nationalrat Blocher arrangiert. Dieses habe am 11. November 2011 stattgefunden.
Blick:

Spannender ist der Ablauf des Datenklaus, wie ihn die Bank schildert. Demnach hat sich der Datendieb mit seinen Unterlagen bereits Anfang November bei "einem der SVP nahestehenden Anwalt" gemeldet. Dieser habe am 11.#November ein Treffen mit SVP-Leader Christoph Blocher organisiert. Blocher liess sich also fünf Wochen Zeit, bevor er sich mit den bei Sarasin kriminell beschafften Daten bei Bundespräsidentin Calmy-Rey meldete. Dazwischen lagen die Blocher-Demütigung bei den Ständeratswahlen und das Debakel bei den Bundesratswahlen.
Nachtrag vom 5. Januar: SF:
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den entlassenen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin ein Strafverfahren wegen eines möglichen Verstosses gegen das Bankgeheimnis eingeleitet. Auf ein Verfahren gegen Nationalbank-Präsident Hildebrand wird verzichtet. Denn laut dem Oberstaatsanwalt besteht kein Verdacht auf Insider-Handel.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Stafverfahren gegen einen IT Mitarbeiter der Bank Sarasin erüffnet. 20 Min:

Bereits am Dienstag hatte die Bank Sarasin mitgeteilt, dass sie einen IT-Mitarbeiter fristlos entlassen habe. Dieser habe zugegeben, Kundendaten der Familie Hildebrand an einen der SVP nahestehenden Anwalt übergeben zu haben. In der Folge kam es am 11. November zu einem Treffen mit SVP-Nationalrat Christoph Blocher, wie die Bank schrieb. Zu diesen Vorgängen wollte Brunner nichts sagen, weil sie Gegenstand der Untersuchung seien. Blocher hatte laut Medienberichten am 15. Dezember die damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey informiert, dass Nationalbank-Chef Hildebrand möglicherweise unzulässige Devisentransaktionen vorgenommen habe. Nach einer entlastenden Untersuchung sprach der Bundesrat Hildebrand am 23. Dezember das Vertrauen aus. Am 1. Januar machten Sonntagszeitungen publik, dass Blocher Informationen über den Nationalbank-Chef weitergegeben habe. Der SVP-Doyen hatte bereits vor knapp einem Jahr Hildebrand heftig. Die Affäre um den Kauf von Dollars im Wert von 400 000 Franken könnte aber auch noch für den Nationalbank-Chef selbst juristische Folgen haben. So hat ein Mitarbeiter der Bank Sarasin gegenüber der Weltwoche angekündigt, sich ebenfalls selbst zu stellen und Anzeige gegen Hildebrand wegen Insider-Handels einzureichen. Dieser soll den Dollar-Kauf am 15. August selbst telefonisch veranlasst haben. Nach Darstellung Hildebrands hat seine Frau die Transaktion ausgelöst. Wie der Leitenden Oberstaatsanwalt Brunner sagt, ist ihm keine zweite Selbstanzeige eines Sarasin-Mitarbeiters bekannt. Auch eine Anzeige gegen Hildebrand sei zumindest im Kanton Zürich keine eingegangen. Sowieso sei der Straftatbestand des Insider-Handels beim vorliegenden Fall eines Dollar-Kaufs nicht gegeben, sagt Brunner. Devisenhandel falle nicht unter den Artikel 161 des Strafgesetzbuches.
Im Blick gibt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern folgenden Rat:

Bei der heutigen Stellungnahme könne sich Hildebrand relativ kurz fassen. Kunz: "Er ist nämlich in einer Schwarz-Weiss-Situation: Er sagt klar, er habe nichts gewusst; die #Weltwoche# sagt klar, er habe etwas gewusst." Hildebrand muss gemäss Kunz nur zwei Sachen sagen: "Erstens: #Lest den PWC-Bericht (Anm.: Bericht der Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers) - der stimmt!# Zweitens: #Die "Weltwoche" schreibt aus irgendwelchen Gründen Dinge, die nicht stimmen.#" Wenn es der Nationalbankpräsident so mache und es stimme, was er sage, "dann wird er überleben", so Kunz` Fazit. (noo)
Nachtrag vom 6. Januar:


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