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www.rhetorik.ch aktuell: (29. Jul, 2011)

Verbotene Roberts Reklame

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Quelle: NTV
Die ASA Aufsichtsbehörde in England hat eine L'Oreal Reklame mit Julia Roberts gestoppt. Der Grund sei, dass die Reklame vorgaukle, dass das Produkt der Grund für die schöne Haut sei, in Wirklichkeit aber mit Photoshop das Foto verändert worden sei. Normalerweise muss eine Firma die Originalbilder vor der Manipulation vorzeigen. Da die Firma das in diesem Fall nicht gemacht habe, wurde die Reklame von der Advertising Standards Authority verboten. Aus der Standard:


Zu schön, um echt zu sein: Der Kosmetik-Konzern L'Oreal muss eine Werbekampagne für Make-up mit Hollywood-Star Julia Robertszurückziehen, weil die Schauspielerin auf den Plakaten zu schön ist. Die Fotos von Roberts' Gesicht seien zu stark retuschiert, sagt die britische Werbeaufsicht. Die Bilder der 43-Jährigen seien deshalb irreführend. Das gleiche gelte auch für Bilder des Supermodels Christy Turlington. Die Irreführung der Oeffentlichkeit wurde gestoppt, obschon in der Werbung seit je gemogelt wird, vor allem wenn es darum geht, die Wirkung eines Schönheitsproduktes zu veranschaulichen. Erstaunlich ist, dass die Schauspielerin, die sonst zu ihrem echten Gesicht steht, nicht selbst interveniert hatte.
Die Tatsache, dass die Geschichte aber eine so grosse Verbreitung erreichte, muss man sich fragen, ob die Kosmetikfirma die Konfrontation nicht bewusst in Kauf genommen hat. Die Reklame wurde nun so gratis in vielen OnlineZeitungen oder am Fernsehen gezeigt. Unbezahlbar.

In der Schweiz wäre der Stunt kaum möglich. Der Bund:

Die Sache ins Rollen gebracht hat die liberaldemokratische Parlamentsabgeordnete Jo Swinson, die sich bei der ASA beschwert hat. L'Oréal erwecke mit seiner Werbung den Eindruck, das Make-up könne Wunder bewirken. In Zeiten steigenden Schönheitswahns und zunehmender Essstörungen sei das tabu. Klingt aussergewöhnlich, so ein Verbot wäre jedoch auch in der Schweiz möglich. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Werbung. Das gilt auch für visuelle Botschaften wie Fotos in der Werbung. "Entscheidend ist dabei, ob die Werbung als Ganzes geeignet ist, beim Durchschnittskonsumenten eine Fehlvorstellung über die Eigenschaften des Produkts hervorzurufen", so Michael Schüepp, juristischer Mitarbeiter bei der Zürcher Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte AG. Grundsätzlich muss es der Werber mit der Transparenz jedoch nicht übertreiben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Konsument die Botschaft auch richtig versteht. Es ist also gut möglich, dass das Gericht findet, es sei völlig klar, dass Werbefotos retouchiert werden. Das ist jedoch nicht der einzige Haken. Gemäss Schüepp besteht in der Schweiz für Kosmetika kein generelles Täuschungsverbot, ganz im Gegensatz zu den Regelungen in der EU. Erst in der laufenden Revision des Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzes (LMG) ist vorgesehen, dass das Täuschungsverbot auch auf Kosmetika ausgedehnt wird. Bis es so weit ist, wird täuschende Werbung für Kosmetika nur ausnahmsweise von Amtes wegen verfolgt, wenn die Werbung heilanpreisende Wirkung bei Krankheiten verspricht. Ansonsten muss man die Sache selber in die Hand nehmen, wenn man findet, eine Werbung sei rechtswidrig - genau wie die britische Parlamentsabgeordnete.
Quellen:

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