Im Prozess zum Finden einer Endlagerstädte
für radioaktive Abfälle in der Schweiz, sind nun vom Bund
mögliche Standortregionen definiert worden. Neu ist, dass nun
auch eine Liste von Gemeinden angegeben worden sind, die durch das Lager tangiert
werden könnten, darunter Gemeinden in Deutschland.
Mit dieser provisorischen Festlegung der sogenannten Planungsperimetern
erweitert sich die Anzahl der betroffenen Gemeinden, die in die regionale
Mitsprache einbezogen werden. Die definitive Festlegung der Gebiete erfolgt
durch den Schweizer Bundesrat. Diskutiert wird dann auch die Frage der Kompensation
der tangierten Regionen.
Das Finden eines Standort ist nicht nur ein politischer und technisch-wisschenschaftliche
Frage. Die Endlagerfrage hat auch eine wichtige Informationskomponente. Beim Tauziehen,
welche Region schlussendlich gewählt wird, spielt auch die Kommunikation eine wichtige
Rolle. Die detaillierte Publikation der Standorte
hilft der Transparenz und Meinungsbildung bei diesem Prozess.
Quellen:
Die von der Nagra publizierten Karten:
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