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www.rhetorik.ch aktuell: (11. Dezember, 2006)

Ein Urteil zum Persönlichkeitsrecht das Folgen haben könnte



Ein bahnbrechendes Urteil

Das Bundesgericht fällte einen Entscheid, der bei Persönlichkeitsverletzungen für Medien folgenschwer sein könnte. Die "Ringier AG" muss dem Vater von Patty Schnyder nun auch noch jenen Gewinn abliefern, den sie mit zwei persönlichkeitsverletzenden Artikeln im "Sonntags-Blick" bei der Asuschlachtung eines angeblichen Streites zwischen Vater und Tochter gemacht hatte. Das Bundesgericht hatte Willy Schnyder in einem Präzedenzfall Recht gegeben. Dass die beiden Artikel die Persönlichkeit Schnyders tatsächlich verletzt haben, stand dabei nicht mehr zur Debatte. Gemäss Zürcher Obergericht vom Dezember 2005 bekam der Vater von Patty Schnyder bereits vor jener Instanz Recht, aber ohne, dass die Ringier AG zur Herausgabe des Gewinns verpflichtet werden konnten.

Zur alten Geschichte:

In zwei Artikeln vom "Sonntags-Blick" wurde damals der angeblicher Streit zwischen Vater und Tochter thematisiert. Der "Sonntags-Blick" behauptete, die Tennisspielerin habe die Eltern als "Taliban" bezeichnet. Die Zeitung hatte zwischen Februar und November 2002 insgesamt vier Artikel veröffentlicht, in denen es um den Streit zwischen der Tennisspielerin Patty Schnyder und ihrem Vater ging. Die Zürcher Justiz kam auf Klage des Vaters Willy Schnyder zum Schluss, dass die Aussagen in zwei Texten seine Persönlichkeit verletzt hätten. Als unzulässig erachteten die Richter, dass der Vater als Mann dargestellt wurde, der undurchsichtige Finanzgeschäfte tätige. Beanstandet wurde weiter, dass er in seiner Rolle als Vater als "Taliban" bezeichnet und der Veruntreuung, Erpressung, Nötigung sowie des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen verdächtigt worden war. Das Zürcher Gericht verwehrte jedoch Willy Schnyder eine Genugtuungssumme und die Herausgabe des Gewinns, der mit den Artikeln erzielt worden war. Vor Bundesgericht focht der Vater nur diese letzten beiden Punkte an und bekam vor Bundesgericht Recht.

Ringier muss nun nach dem Bundesgerichturteil doch noch für die Persönlichkeitsverletzung zahlen und wird zudem verpflichtet, den mit den Artikel erzielten Gewinn den Eltern abliefern. Wie viel jedoch der Gewinn beträgt, steht noch nicht fest. Das Zürcher Obergericht muss zu seiner Ermittlung nun zunächst ein Beweisverfahren durchführen. Da ein exaktes Resultat laut Bundesgericht nicht möglich ist, muss es danach eine Schätzung vornehmen. Gefordert hatte Willy Schnyder 75'000 Franken.

Kriterien für Gewinnbestimmung ist nicht einfach

Die Lausanner Richter meinen, dass mit den Beiträgen ein Gewinn erzielt wurde. An den entsprechenden Beweis seien dabei nicht überhöhte Anforderungen zu stellen.

Es stehe fest, dass der "Sonntags-Blick" mit den Texten im hart umkämpften Markt der Sonntagszeitungen seine Auflage habe steigern oder zumindest halten können. Nach welchen Kriterien das Zürcher Obergericht den Gewinn bei der Neubeurteilung genau ermitteln soll, hat die II. Zivilabteilung bewusst offen gelassen. Eine Berechnung auf Franken und Rappen scheint nicht möglich. In einem Beweisverfahren müssen deshalb nur die Eckdaten erhoben werden. Sodann wird das Obergericht eine Schätzung vorzunehmen. Das Bundesgericht betonte schliesslich, dass nicht jede mediale Persönlichkeitsverletzung eine Gewinnabschöpfung rechtfertige.

Das Urteil kann zu einem folgenschweren Präzendenzfall werden. Der Medienkonzern Ringier muss nun Willy Schnyder, dem Vater der Tennisspielerin Patty Schnyder, einen Teil seines Gewinns zahlen. Das Bundesgericht hat mit dem am Donnerstag gefällten Entscheid ein Präjudiz geschaffen. Medienrechtler vermuten, dass sich dieses Urteil als bahnbrechend herausstellen könnte. Die NZZ am Sonntag (10.12.) kommt Schnyders Anwalt zu Wort. Er sagte: "bisher war der Persönlichkeitsschutz eine zahnlose Waffe" und fand, dieses Urteil könnte einen Dammbruch bedeuten.


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