Ein bahnbrechendes Urteil
Das Bundesgericht fällte einen Entscheid, der bei
Persönlichkeitsverletzungen für Medien folgenschwer
sein könnte. Die "Ringier AG" muss dem Vater von
Patty Schnyder nun auch noch jenen Gewinn abliefern, den sie mit
zwei persönlichkeitsverletzenden Artikeln im "Sonntags-Blick"
bei der Asuschlachtung eines angeblichen Streites zwischen Vater und
Tochter gemacht hatte. Das Bundesgericht hatte Willy Schnyder in
einem Präzedenzfall Recht gegeben. Dass die beiden Artikel die
Persönlichkeit Schnyders tatsächlich verletzt haben, stand dabei
nicht mehr zur Debatte. Gemäss Zürcher Obergericht vom Dezember
2005 bekam der Vater von Patty Schnyder bereits vor jener Instanz Recht,
aber ohne, dass die Ringier AG zur Herausgabe des Gewinns verpflichtet
werden konnten.
Zur alten Geschichte:
In zwei Artikeln vom "Sonntags-Blick"
wurde damals der angeblicher Streit zwischen Vater und Tochter thematisiert.
Der "Sonntags-Blick" behauptete, die Tennisspielerin habe die Eltern als
"Taliban" bezeichnet. Die Zeitung hatte zwischen Februar und November
2002 insgesamt vier Artikel veröffentlicht, in denen es um den
Streit zwischen der Tennisspielerin Patty Schnyder und ihrem Vater
ging. Die Zürcher Justiz kam auf Klage des Vaters Willy Schnyder
zum Schluss, dass die Aussagen in zwei Texten seine Persönlichkeit
verletzt hätten. Als unzulässig erachteten die Richter, dass der
Vater als Mann dargestellt wurde, der undurchsichtige Finanzgeschäfte
tätige. Beanstandet wurde weiter, dass er in seiner Rolle als Vater
als "Taliban" bezeichnet und der Veruntreuung, Erpressung, Nötigung
sowie des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen verdächtigt
worden war. Das Zürcher Gericht verwehrte jedoch Willy Schnyder
eine Genugtuungssumme und die Herausgabe des Gewinns, der mit den Artikeln
erzielt worden war. Vor Bundesgericht focht der Vater nur diese letzten
beiden Punkte an und bekam vor Bundesgericht Recht.
Ringier muss nun nach dem Bundesgerichturteil doch noch für die
Persönlichkeitsverletzung zahlen und wird zudem verpflichtet,
den mit den Artikel erzielten Gewinn den Eltern abliefern.
Wie viel jedoch der Gewinn beträgt, steht noch nicht fest. Das
Zürcher Obergericht muss zu seiner Ermittlung nun zunächst
ein Beweisverfahren durchführen. Da ein exaktes Resultat laut
Bundesgericht nicht möglich ist, muss es danach eine Schätzung
vornehmen. Gefordert hatte Willy Schnyder 75'000 Franken.
Kriterien für Gewinnbestimmung ist nicht einfach
Die Lausanner Richter meinen, dass mit den Beiträgen
ein Gewinn erzielt wurde. An den entsprechenden Beweis seien dabei nicht
überhöhte Anforderungen zu stellen.
Es stehe fest, dass der "Sonntags-Blick" mit den Texten im hart
umkämpften Markt der Sonntagszeitungen seine Auflage habe steigern
oder zumindest halten können. Nach welchen Kriterien das Zürcher
Obergericht den Gewinn bei der Neubeurteilung genau ermitteln soll,
hat die II. Zivilabteilung bewusst offen gelassen.
Eine Berechnung auf Franken und Rappen scheint nicht möglich. In
einem Beweisverfahren müssen deshalb nur die Eckdaten erhoben
werden. Sodann wird das Obergericht eine Schätzung vorzunehmen. Das
Bundesgericht betonte schliesslich, dass nicht jede mediale
Persönlichkeitsverletzung eine Gewinnabschöpfung rechtfertige.
Das Urteil kann zu einem folgenschweren Präzendenzfall werden.
Der Medienkonzern Ringier muss nun Willy Schnyder, dem Vater der
Tennisspielerin Patty Schnyder, einen Teil seines Gewinns zahlen. Das
Bundesgericht hat mit dem am Donnerstag gefällten Entscheid ein
Präjudiz geschaffen. Medienrechtler vermuten, dass sich dieses
Urteil als bahnbrechend herausstellen könnte.
Die NZZ am Sonntag (10.12.) kommt Schnyders Anwalt zu Wort. Er sagte:
"bisher war der Persönlichkeitsschutz eine zahnlose Waffe" und fand,
dieses Urteil könnte einen Dammbruch bedeuten.
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